Der Erwerbsminderungsrenten-Rechner
Mit dem FinanzPlaner Online anlassbezogen und ganzheitlich beraten.

Der Erwerbsminderungs-renten-Rechner im FinanzPlaner Online

Versorgungslücke auf nur einer Seite ausweisen

Versorgungslücke im Falle einer Erwerbsminderung und Höhe der benötigten Rente berechnen.

Der Erwerbsminderungsrenten-Rechner wurde entwickelt, um Ihnen dabei zu helfen, Ihre Kunden in den Fragen der finanziellen Absicherung bei Erwerbsminderung zu beraten. Dieses Tool ermöglicht eine umfassende Analyse der Auswirkungen von:

  • volle Erwerbsminderung
  • halbe Erwerbsminderung
  • ohne gesetzliche Leistungen

Einfach erfolgreich beraten.

Mit dem Erwerbsminderungsrenten-Rechner

sichern Sie sich folgende Vorteile:

Effiziente Beratung:

Der Rechner ermöglicht eine effiziente Beratung hinsichtlich der Erwerbsminderungsrente, da er präzise Berechnungen unter Berücksichtigung gesetzlicher Ansprüche und privater Einkünfte durchführt. Dadurch können Berater Zeit sparen und sich auf die Interpretation der Ergebnisse und die Beratung ihrer Kunden konzentrieren.

Klare Einblicke:

Das Tool bietet klare Einblicke in die finanzielle Situation bei Eintritt einer Erwerbsminderung. Durch grafische Darstellung verschiedener Szenarien und die Berücksichtigung von steuerlichen und sozialversicherungspflichtigen Belastungen erhalten Berater und Kunden eine bessere Vorstellung von den möglichen finanziellen Auswirkungen.

Individualisierte Empfehlungen:

Der Rechner bietet personalisierte Empfehlungen, die an die spezifische finanzielle Situation des Kunden angepasst sind. Diese Empfehlungen tragen dazu bei, Vertrauen aufzubauen und die Kundenbindung zu stärken.

Kundenbindung & -gewinnung:

Durch die Nutzung des Rechners können Berater effektiv Kunden binden und neue Kunden gewinnen. Die transparente Darstellung der finanziellen Situation und möglicher Absicherungsmaßnahmen wird Ihre Kunden überzeugen, ihr Vertrauen zu stärken.

Zeit- & Ressourceneinsparung:

Das Tool spart Zeit und Ressourcen durch effiziente Berechnungen der Erwerbsminderungsrente und eine gezielte Kundenansprache. Berater können sich auf wertvolle Interaktionen mit ihren Kunden konzentrieren, anstatt Zeit mit manuellen Berechnungen zu verschwenden.

So verwenden Sie das Tool

Die Stammdaten

Die benötigten Renten

Das Lebensarbeitseinkommen

Informationen zu Anspruch und Wartezeit für die Erwerbsminderungsrente

Anspruchsvorraussetzung für die Erwerbsminderungsrente

Vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen 36 Monate mit Pflichtbeiträgen belegt und die allgemeine Wartezeit von 60 Monaten erfüllt sein. Freiwillig Versicherte, die bereits vor dem 01.01.1984 die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt haben und seit dem 01.01.1984 lückenlos jeden Kalendermonat bis zum Eintritt der Erwerbsminderung mit Beitragszeiten oder Anwartschaftszeiten belegt haben, haben ebenfalls Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Seit 01.01.2005 wird die gesetzliche Erwerbsminderungsrente wie die gesetzliche Altersrente mit dem Besteuerungsanteil besteuert. Bei Überschreiten des Grundfreibetrags ist dieser Steueraufwand zu berücksichtigen.

Rentenart und Rentenleistung für nach dem 01.01.1961 Geborene

Für nach dem 01.01.1961 Geborene gilt seit dem 01.01.2001 nur noch die Erwerbsminderungsrente. Beruf und sozialer Status bleiben unberücksichtigt. Einziges Kriterium ist, in welchem zeitlichen Umfang jede nur denkbare Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt ausübbar ist. Die bisherigen BU-Kriterien, wie beruflicher Status und Lebensstellung bleiben unberücksichtigt.

Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit für vor dem 02.01.1961 Geborene

Berufsunfähig sind Versicherte, deren Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder Behinderung im Vergleich zur Erwerbsfähigkeit von körperlich, geistig und seelisch gesunden Versicherten mit ähnlicher Ausbildung und gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten auf weniger als sechs Stunden gesunken ist. Der Kreis der Tätigkeiten, nach denen die Erwerbsfähigkeit von Versicherten zu beurteilen ist, umfasst alle Tätigkeiten, die ihren Kräften und Fähigkeiten entsprechen und ihnen unter Berücksichtigung der Dauer und des Umfangs ihrer Ausbildung sowie ihres bisherigen Berufs und der besonderen Anforderungen ihrer bisherigen Berufstätigkeit zugemutet werden können. Zumutbar ist stets eine Tätigkeit, für die die Versicherten durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben mit Erfolg ausgebildet oder umgeschult worden sind. Berufsunfähig ist nicht, wer eine zumutbare Tätigkeit mindestens sechs Stunden täglich ausüben kann; dabei ist die jeweilige Arbeitsmarktlage nicht zu berücksichtigen.

Bei möglicher Erwerbsfähigkeit von weniger als drei Stunden täglich.

Hinweis zur Besteuerung der Berufsunfähigkeitsrente

Hinweis zur Besteuerung der Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung sowie Berufsunfähigkeitsrente aus Basisrentenversicherung (Schicht 1)

Renten der gesetzlichen Rentenversicherung wegen der verminderten Erwerbsfähigkeit sowie Berufsunfähigkeitsrenten aus Basisrentenversicherungen sind mit dem Besteuerungsanteil gem. § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a. Doppelbuchst. aa EStG zu versteuern. Das gilt auch dann, wenn die Beiträge zu der Versicherung nicht oder nur zu einem Teil im Rahmen der Höchstbeträge für Basisvorsorgeaufwendungen steuerlich abgezogen werden konnten oder während der Übergangszeit von 2005 bis 2024 nur mit einem Teilbetrag steuerlich wirksam geworden sind.

Hinweis zur Besteuerung der privaten Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente (Schicht 3)

Renten aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder einer Erwerbsunfähigkeitsrentenversicherung in der genannten Schicht unterliegen als abgekürzte Leibrenten mit dem nach der Tabelle zu § 55 Abs. 2 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung zu ermittelnden Ertragsanteil als sonstige Einkünfte der Einkommensteuer. Der Ertragsanteil ist hierbei von der voraussichtlichen Dauer des Leistungsbezuges abhängig.

Hinweis zur Besteuerung der privaten sowie betrieblichen Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente (Schicht 2)

Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten, die in der genannten Schicht aus geförderten Beiträgen und/oder Altersvorsorgezulagen einschließlich der darauf erzielten Erträge resultieren, sind als sonstige Einkünfte gem. § 22 Nr. 5 EStG nachgelagert zu versteuern. Dies gilt unabhängig davon, ob die genannten Leistungen als lebenslange oder abgekürzte Leibrenten erbracht werden.

Der Unterschied zwischen Erwerbsminderung und Berufsunfähigkeit

Die Unterscheidung zwischen Erwerbsminderung und Berufsunfähigkeit ist für Berater von entscheidender Bedeutung. Während Erwerbsminderung bedeutet, dass eine Person nicht mehr in der Lage ist, einer beliebigen Erwerbstätigkeit nachzugehen, bezieht sich Berufsunfähigkeit ausschließlich auf den zuletzt ausgeübten Beruf. Dies bedeutet, dass Berufsunfähigkeit in der Regel früher eintritt als Erwerbsminderung, da sie sich nur auf einen bestimmten Beruf bezieht.

FAQ

Der Erwerbsminderungsrenten-Rechner ermöglicht eine umfassende Beratung in finanziellen Angelegenheiten bei Erwerbsminderung oder eingeschränkter Erwerbsfähigkeit. Er hilft dabei, die Versorgungslücke im Falle einer Erwerbsminderung zu berechnen und die benötigte Rentenhöhe zu ermitteln.

Der Rechner berücksichtigt Szenarien wie die Rente wegen voller Erwerbsminderung, Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung oder das Fehlen gesetzlicher Leistungen bzw. der Erwerbsminderungsrente.

Die Berechnung erfolgt auf Basis des durchschnittlichen Jahresbruttos, wobei Entgeltpunkte errechnet werden, die den Rentenwert beeinflussen. Ab- oder Zuschläge zum Rentenwert werden je nach Renteneintrittszeitpunkt berücksichtigt, und der Rentenwert wird jährlich anhand der Entwicklung der allgemeinen Bruttolöhne angepasst. Der Rentenartfaktor variiert je nach Art der Erwerbsminderungsrente.

Ein späterer Hinzuverdienst kann die Erwerbsminderungsrente beeinflussen. Es müssen bestimmte Grenzen eingehalten werden, um die volle Rente zu erhalten. Die Höhe des Hinzuverdienstes ist gesetzlich festgelegt und unterliegt bestimmten Regelungen.

Ja, neben den finanziellen Aspekten berücksichtigt der Rechner auch versicherungsrechtliche Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Die Zurechnungszeit wird ebenfalls berücksichtigt, um eine angemessene Sicherung zu gewährleisten.

Der Rechner ermöglicht eine effiziente Kundenberatung mit präzisen Berechnungen unter Berücksichtigung gesetzlicher Ansprüche und privater Einkünfte. Grafische Darstellungen verschiedener Szenarien erleichtern die Kundenkommunikation. Zudem bietet er klare Einblicke in steuerliche und sozialversicherungspflichtige Belastungen der Rente in verschiedenen Szenarien.

Die weiteren Rechner in der Übersicht: