Die Riester-Rente

  • Staatliche Förderung
  • Breite Zielgruppe und Eignung
  • Flexibilität und Sicherheit

Altersvorsorge mit staatlicher Förderung

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Die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung fallen immer geringer aus. Wer auch im Alter einen guten Lebensstandard beibehalten möchte, kann auf eine private Altersvorsorge nicht verzichten. Der Staat hat die Riesterrente als eine Möglichkeit der privaten Altersvorsorge eingeführt, die seit 2002 abgeschlossen werden kann. Die Einzahlungen in einen Riester Vertrag erfolgen monatlich. Die Riester-Rente kann als private, aber auch als betriebliche Altersvorsorge gewählt werden. Die Auszahlung erfolgt als lebenslange Rente.

Wer riestern möchte, muss bestimmte Bedingungen beachten. Ein Vorteil der Riester-Rente ist die staatliche Förderung, die an verschiedene Voraussetzungen geknüpft ist. Um im Alter die Versorgungslücke zwischen der gesetzlichen Rente und dem ursprünglichen Einkommen während der Berufstätigkeit zu schließen, lässt sich Riester mit verschiedenen anderen privaten Rentenversicherungen kombinieren. Riester Verträge stehen abhängig von den persönlichen Vorlieben und Sparzielen für die Sparer in verschiedenen Varianten zur Auswahl. Dieser Artikel informiert darüber, wie die Riester-Rente funktioniert, welche Möglichkeiten es für die staatliche Förderung gibt und für wen Riester geeignet ist.

Was ist die Riester-Rente?

Was ist die Riester-Rente?​

Die Riester-Rente ist eine private Altersvorsorge, die als Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung gewählt werden kann. Der Staat fördert diese Altersvorsorge mit jährlichen Zulagen. Darüber hinaus können Riester-Sparer Steuervorteile genießen. Benannt ist die Riesterrente nach Walter Riester, einem SPD-Politiker und früherem Bundesarbeitsminister, der diese Form der Altersvorsorge 2002 eingeführt hat.

In der Ansparphase zahlen Sparer zumeist monatlich Beiträge in den Riester Vertrag ein. Alternativ dazu kann die Einzahlung auch jährlich erfolgen. Riester-Sparer genießen in der Ansparphase Steuervorteile. Die Auszahlung erfolgt als lebenslange Rente. Die Sparer erhalten die eingezahlten Beiträge und Zulagen, aber auch die Renditen ausgezahlt. Auf die ausgezahlten Beträge fallen Steuern an. Mit den Zulagen und der steuerlichen Förderung will der Staat die Menschen animieren, selbst für das Alter vorzusorgen.

Wer ist zum riestern berechtigt?

Wer ist zum riestern berechtigt?​

Einen Riester Vertrag darf grundsätzlich jeder abschließen, egal, ob er Arbeitnehmer oder selbstständig ist. Nicht jeder ist jedoch zu einer Zulage berechtigt. Anspruch auf die Zulage haben Arbeitnehmer, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Auch Richter, Soldaten und Beamte können sich für diese Art der privaten Altersvorsorge entscheiden. Spezielle Konditionen bezüglich der Riester Förderung gelten für Berufseinsteiger.

Für wen eignet sich die Riester?

Auch wenn grundsätzlich jeder riestern darf, ist die Riester-Rente als Altersversorgung nicht für jeden geeignet. Sie eignet sich für alle, die von hohen Zulagen profitieren und steuerliche Vorteile genießen:

  • Geringverdiener

  • Familien mit Kindern

  • Alleinerziehende, vor allem mit geringem Einkommen

  • Berufsanfänger, da sie von Sonderkonditionen bei der Förderung profitieren

  • Arbeitnehmer, die ein Eigenheim kaufen oder bauen möchten

Die Riester-Rente ist als Altersvorsorge grundsätzlich für alle Arbeitnehmer geeignet, deren Einkommen 20.000 Euro pro Jahr nicht überschreitet.

Auch Beamte können eine Versorgungslücke mit einem Riester Vertrag schließen und von Zulagen und Steuervorteilen profitieren.

Für wen lohnt sich die Riester-Rente

Mindest- und Höchstbeiträge für die Riester-Rente

Mindest- und Höchstbeiträge für die Riester-Rente​

Wer eine Riester Förderung erhalten und Steuervorteile genießen möchte, muss Beiträge in der entsprechenden Höhe einzahlen. Der Mindestbeitrag, den jeder Riester-Sparer selbst einzahlen muss, liegt bei 4 Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens. Wer einen Riester Vertrag hat, muss mindestens 60 Euro pro Jahr einzahlen. Arbeitnehmer, die ein jährliches Bruttoeinkommen von 30.000 Euro beziehen, müssen mindestens 1.200 Euro pro Jahr einzahlen, um die Förderung zu bekommen. Die staatliche Förderung wird beim Einkommen nicht berücksichtigt.

Um Anspruch auf eine staatliche Förderung zu haben, ist der jährliche Höchstbeitrag für Riester-Sparer auf 2.100 Euro begrenzt. Im Betrag von 2.100 Euro ist die staatliche Förderung bereits enthalten. Die Einkommensgrenze für die staatlichen Zulagen liegt bei 30.000 Euro pro Jahr.

Beamte, die Vorteile bei Riester genießen möchten, müssen eine Einwilligung an die Besoldungsstelle erteilen, damit im ersten Quartal eines jeden Jahres das Vorjahreseinkommen an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen übermittelt wird.

Verlauf der Riester-Förderung

Zulagen für die Riester-Rente erhalten

Um die Riester-Zulage zu erhalten, müssen Riester-Sparer einen Antrag an den Anbieter ihrer Riester-Rente stellen. Bereits beim Abschluss eines Vertrags für die Riester-Rente kann ein Dauerzulagenantrag gestellt werden, damit die Riester-Zulage in jedem Jahr gewährt wird. Damit die Zulagen immer in voller Höhe gewährt werden können, muss der Sparer den Riester Anbieter informieren, wenn sich das Einkommen ändert. Auch wenn ein Kind geboren wird, der Sparer heiratet oder seine Ehe geschieden wird, können sich die Ansprüche auf die Zulage ändern. Der Anbieter der Riester-Rentenversicherung muss darüber informiert werden.

Verlauf der Riester-Förderung

Formen der Riester Förderung

Die Riester-Rente wird vom Staat als Altersvorsorge gefördert, indem er die eingezahlten Beiträge mit staatlichen Zulagen aufstockt. Jeder Riester-Sparer, der für eine Riester Förderung berechtigt ist, erhält eine Grundförderung von 175 Euro pro Jahr. Sparer, die Kinder haben, erhalten zusätzlich eine Kinderzulage, deren Höhe davon abhängig ist, wann das Kind geboren ist. Für jedes vor 2008 geborene Kind beträgt die Kinderzulage 185 Euro pro Jahr. Für jedes ab 2008 geborene Kind liegt die Kinderzulage bei 300 Euro pro Jahr.

Wer einen Riester Vertrag hat, kann die Kinderzulage bei der entsprechenden Stelle für jedes Kind beantragen, das Anspruch auf Kindergeld hat. Die Kinderzulage wird höchstens bis zum 25. Lebensjahr des Kindes gewährt. Sie wird gestrichen, wenn der Anspruch auf Kindergeld entfällt. Hat der Sparer eine Zulage erhalten, für deren Zahlung er nicht mehr berechtigt war, muss er sie zurückzahlen.

Berufseinsteiger bis zum 25. Lebensjahr, die einen Riester Vertrag abschließen, können einen Berufseinsteiger Bonus als staatliche Förderung erhalten. Dieser Bonus von 200 Euro wird einmalig gezahlt und zusätzlich zu den regulären Zulagen gewährt.

Steuervorteile mit der Riester-Rente

Zur Riester Förderung gehören die Steuervorteile. Sie sind für viele Menschen ein Grund, einen Riester Vertrag abzuschließen. Sparer können die Riester Beiträge jedes Jahr als Sonderausgaben in der Anlage AV der Steuererklärung geltend machen. In jedem Jahr können Sparer bis zu 2.100 Euro steuerlich absetzen. Dieser Betrag enthält auch die staatlichen Zulagen. Ein entscheidender Vorteil ist, dass Sparer auch die staatlichen Zulagen von der Steuer absetzen können.

Das Finanzamt nimmt eine Günstigerprüfung vor. Ist die Steuerersparnis niedriger als die Summe der Zulagen, die der Riester Vertragsinhaber erhält, passiert nichts weiter. Wenn jedoch die Steuerersparnis höher ist als die Summe der Zulagen, wird dem Sparer die Differenz vom Finanzamt ausgezahlt.

Besteuerung der Rente bei Riester

Wer einen Riester Vertrag hat, genießt Steuervorteile in der Ansparphase. Wird die Rente ausgezahlt, fallen Steuern darauf an. Die Riester-Rente wird als monatliche Rente gezahlt. Bei Rentenbezug erhält der Rentner die eingezahlten Beiträge zuzüglich Zulagen und Renditen ausgezahlt. Die monatliche Rente wird mit dem persönlichen Steuersatz besteuert. Es handelt sich um eine nachgelagerte Besteuerung. Da das Einkommen im Rentenalter geringer ist als während der Erwerbstätigkeit, fallen der persönliche Steuersatz und damit auch die Steuern geringer aus als in den Erwerbsjahren.

Kosten für die Riester-Rente

Kosten für die Riester-Rente​

Bei der Riester-Rente handelt es sich um eine private Rentenversicherung, für die Kosten anfallen, so wie bei allen privaten Rentenversicherungen. Die Kosten unterscheiden sich, je nach Form des Riester Vertrags und abhängig vom Anbieter. In der Regel fallen Abschlusskosten, aber auch laufende Kosten an. Wer einen Riester Vertrag hat, muss die Kosten jedoch nicht in Form von zusätzlichen Gebühren zahlen. Die laufenden Kosten sind bereits in den Beiträgen enthalten.

In der Regel werden die Abschlusskosten und die laufenden Kosten auf die ersten fünf Jahre der Vertragslaufzeit verteilt. Sie können 3 bis 5 Prozent der Beiträge ausmachen. Zusätzliche Kosten fallen abhängig vom Vertrag für die Verwaltung der Beiträge an. Sie können bei 1,5 bis 3 Prozent der Beiträge liegen und sind ebenfalls im Beitrag enthalten. Um Geld zu sparen, ist es sinnvoll, vor Abschluss eines Riester Vertrags Informationen über die Höhe der Kosten bei den einzelnen Anbietern einzuholen und einen Vergleich vorzunehmen.

Wer einen Riester Vertrag hat, kann den Anbieter wechseln, wenn er mit dem bisherigen Anbieter unzufrieden ist. Der Nachteil besteht jedoch in zusätzlichen Kosten, die bei einem Anbieterwechsel anfallen.

Auszahlung der Riester-Rente

Auszahlung der Riester-Rente​

Riester-Rentenversicherungen werden immer als lebenslange Rente ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt monatlich. Anders als bei anderen Formen für eine private Altersvorsorge ist bei einer Riester-Rentenversicherung kein Kapitalwahlrecht möglich. Die Auszahlung beginnt zumeist dann, wenn der Vertragsinhaber in Rente geht. In den Vertragsunterlagen sind Informationen über die frühestmögliche Auszahlung der Riester-Rente sowie die Mindestauszahlung enthalten. Die Auszahlung darf in der Regel nicht vor der Vollendung des 62. Lebensjahres erfolgen. Eine Ausnahme sind Verträge, die vor 2012 abgeschlossen werden. Hier darf die Rente bereits mit dem vollendeten 60. Lebensjahr ausgezahlt werden. Damit sich eine Riester-Rente tatsächlich lohnt, garantiert der Staat eine Mindestauszahlung. Das Ziel besteht darin, dass Riester-Sparer keine Verluste erleiden.

Als Alternative zur monatlichen Rente kann die Auszahlung als Jahresrente erfolgen. Der Vertragsinhaber erhält dann lebenslang einmal im Jahr eine Rentenzahlung.

Auch wenn bei Riester-Rentenversicherungen kein Kapitalwahlrecht besteht, hat der Vertragsinhaber bei Eintritt in die Rente die Möglichkeit einer Teilauszahlung. Er kann sich einmalig maximal 30 Prozent des Riester-Kapitals auszahlen lassen. Auf die Teilauszahlung fallen Steuern an. Das verbleibende Kapital wird monatlich als lebenslange Rente ausgezahlt. Diese Auszahlungen werden ebenfalls besteuert.

Kapitalabfindung bei Kleinbeitragsrente

Wer im Erwerbsleben kein hohes Einkommen erzielt hat, da er nur geringfügig beschäftigt war und nicht sein ganzes Leben lang gearbeitet hat, bezieht möglicherweise eine sogenannte Kleinbeitragsrente. Sie beträgt mit Stand 2024 nur maximal 35,35 Euro im Monat. In diesem Fall kann eine Kapitalabfindung gewählt werden. Das gesamte Geld aus der Riester-Rente kann in einer Summe ausgezahlt werden. Die staatliche Förderung geht nicht verloren. Eine monatliche Auszahlung erfolgt dann nicht mehr. Der Vertrag ist zu Ende, wenn das Geld ausgezahlt wird.

Einmalauszahlung der Riesterrente

Die Einmalauszahlung der Riesterrente ist zwar möglich, aber auf keinen Fall sinnvoll. Wer sich das Geld in einer Summe auszahlen lassen möchte, muss einen entsprechenden Antrag stellen. Handelt es sich nicht um eine Kapitalabfindung bei einer Kleinbeitragsrente, erleidet der Vertragsinhaber erhebliche Verluste. Er muss nicht nur die Auszahlung versteuern, sondern auch alle Riester Zulagen, die er erhalten hat, zurückzahlen. Die Gesetzgebung spricht von einer schädlichen Verwendung.

Vorzeitige Kündigung von Riester Verträgen

Es ist möglich, einen Riester Vertrag vor dem Ende der Laufzeit zu kündigen, doch ist das mit Verlusten verbunden. Wird das Geld dringend gebraucht oder kann der Vertragsinhaber die Beiträge nicht mehr zahlen, ist es sinnvoller, den Vertrag ruhen zu lassen. Der Versicherungsnehmer zahlt dann keine Beiträge mehr, bekommt aber auch keine staatlichen Zulagen mehr. Die Auszahlung der lebenslangen monatlichen Rente fällt dann geringer aus. Der Vertragsinhaber muss die bereits erhaltenen staatlichen Zulagen dann nicht zurückzahlen. Verwaltungskosten fallen auch bei einem ruhenden Vertrag an.

Ruhende Riester Verträge können wieder bespart werden. Der Vertragsinhaber kann dann wieder Beiträge einzahlen und einen Antrag auf staatliche Zulagen stellen. Die Riester Förderung wird dann wieder wie zuvor gewährt.

Wird ein Vertrag vorzeitig gekündigt, werden dem Vertragsinhaber die Abschluss- und Verwaltungskosten nicht erstattet. Er muss alle erhaltenen staatlichen Zulagen zurückzahlen. Wurden zusätzlich Steuervorteile gewährt, muss der Versicherungsnehmer auch diese Vergünstigungen zurückzahlen. Die vorzeitige Kündigung ist in jedem Fall mit Verlusten verbunden.

Anbieterwechsel bei einem Riester Vertrag

Ist der Versicherungsnehmer mit dem Anbieter für seinen Riester Vertrag nicht zufrieden, kann er den Anbieter wechseln. In einem Video wird erklärt, wie das möglich ist. Ein Anbieterwechsel ist mit zusätzlichen Kosten verbunden, denn beim neuen Anbieter fallen Kosten für den Vertragsabschluss an. Die bereits erhaltenen Riester Zulagen beim bisherigen Anbieter gehen nicht verloren. Das gesamte bereits angesparte Kapital wird dann auf den Vertrag beim neuen Anbieter übertragen. Der neue Anbieter kann jedoch entscheiden, ob er den Vertrag annimmt.

Bei der Riester-Rente gibt es unterschiedliche Produkte. Wer mit dem bisherigen Produkt nicht zufrieden ist, da es sich nicht wie erwartet entwickelt hat, kann beim bisherigen Anbieter bleiben und das Produkt wechseln. Auch dabei bleibt das bereits angesparte Kapital erhalten. Die bereits erhaltene Förderung geht nicht verloren.

Riester-Rente im Todesfall

Im Todesfall des Versicherungsnehmers bestehen bei der Riester-Rente Unterschiede, je nachdem, ob der Versicherungsnehmer in der Ansparphase oder in der Phase der Rente verstirbt. Der Versicherungsnehmer kann beim Vertragsabschluss einen Erben benennen. Wird kein Erbe benannt und hat der Versicherungsnehmer keine Kinder und keinen Ehepartner, geht das bereits vorhandene Kapital an den Staat.

Verstirbt der Versicherungsnehmer während der Ansparphase und ist der Ehepartner der Erbe, kann der Ehepartner die Rente verkaufen. Er erhält dann das Geld. Hat der Ehepartner selber eine Riester-Rente, kann er das Geld auf sein eigenes Konto transferieren. Er darf die Förderung dann behalten. Hat der Versicherungsnehmer kindergeldberechtigte Kinder, wird aus der Riester-Rente eine Waisenrente.

Verstirbt der Versicherungsnehmers in der Phase der Rente und ist der Ehepartner erbberechtigt, wird die Riester-Rente bis zum Ende der Garantiezeit zu einer Witwen- oder Witwerrente. Erbberechtigte Kinder erhalten ebenfalls eine Auszahlung bis zum Ende der Garantiezeit.

Arten der Riester-Rente

Arten der Riester-Rente​

Wer riestern möchte, kann sich zwischen verschiedenen Arten der Riester-Rente entscheiden. Zur Information kann ein Video dienen, das die verschiedenen Formen sowie deren Vor- und Nachteile zeigt. Auch ein Vergleich liefert einen Überblick über verschiedene mögliche Verträge. Die Chancen auf Kapital unterscheiden sich beiden einzelnen Riester Verträgen. Der folgende Überblick zeigt die einzelnen Produkte.

Klassische Riester-Renten-versicherungen

Klassische Rentenversicherungen eignen sich für sicherheitsbewusste Anleger. Dem Versicherungsnehmer wird ein Garantiezins gewährt, der mit Stand 2022 jedoch lediglich bei 0,25 Prozent liegt. Zusätzlich kan der Versicherungsnehmer eine Überschussbeteiligung erhalten.

Riester-Banksparplan

Verbraucher, die beim Riestern auf Sicherheit setzen, können sich für einen Riester Banksparplan entscheiden. Er wird variabel verzinst. Die Höhe der Zinsen ist abhängig von der marktüblichen Zinssituation. Beim Vertragsabschluss wird ein Auszahlplan erstellt. Eine garantierte Zahlung als monatliche Rente erfolgt in der Regel bis zum 85. Lebensjahr des Versicherungsnehmers. Riester Verträge als Banksparpläne werden in Deutschland kaum noch angeboten, da sie sich aufgrund der geringen Zinsen für die Altersvorsorge kaum lohnen.

Riester-Fondssparpläne

Eine moderne und lukrative Variante für Riester-Renten sind Riester-Fondssparpläne. Sie bieten Chancen auf eine gute Rendite. Das Geld der Anleger wird in Aktien- oder Rentenfonds eingezahlt. Da bei solchen Fonds auch ein Verlustrisiko besteht, sind die Anbieter verpflichtet, dem Anleger mindestens die Summe aller Einzahlungen auszuzahlen, sodass für den Versicherungsnehmer keine Verluste entstehen.

Wohn-Riester

Wer riestern und ein Eigenheim bauen oder kaufen möchte, kann sich für Wohn-Riester entscheiden. Für den Kauf oder Bau einer selbstgenutzten Immobilie gewährt der Staat eine Zulage. Mit Stand Januar 2024 kann Wohn-Riester auch für die energetische Sanierung einer Immobilie genutzt werden. Das ist ein guter Grund, sich für diese Form der Riester-Renten zu entscheiden, denn auch eine Immobilie kann der Altersvorsorge dienen. Bei Wohn-Riester kann es sich um einen staatlich geförderten Bausparvertrag handeln. Wohn-Riester kann aber auch genutzt werden, um einen geförderten Immobilienkredit aufzunehmen. Der Staat bezuschusst die Tilgung.

Fazit

Fazit

Eine Riester-Rente ist eine gute Möglichkeit der Vorsorge für das Alter, da sie staatlich gefördert wird. Neben der Grundförderung erhalten Versicherungsnehmer mit Kindern auch noch eine Zulage für ihre Kinder. Sie kann pro Kind jährlich bs zu 300 Euro betragen. Die Zahl der Kinder und das Geburtsdatum ist entscheidend dafür, welche Zulage pro Kind tatsächlich gewährt wird. Diese Art der Versorgung ist vor allem für Arbeitnehmer mit einem geringen Einkommen sinnvoll. Beim Vertragsabschluss ist lediglich die jährliche Mindesteinzahlung zu beachten, damit eine Zulage gewährt werden kann. Auch bei Arbeitslosigkeit und beim Bezug von Bürgergeld ist das eingezahlte Kapital sicher. Bei finanziellen Schwierigkeiten ist es nicht sinnvoll, Verträge vorzeitig zu kündigen. Das ist mit Verlusten verbunden, denn die gewährte Zulage muss zurückgezahlt werden, genauso wie eventuell gewährte Steuervorteile.