Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer ist eine der wichtigsten Unternehmenssteuern in Deutschland, deren Höhe durch den modifizierten Gewinn und den Hebesatz der jeweiligen Gemeinde bestimmt wird.
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Alles was Sie über die Gewerbesteuer (kurz: GewSt) wissen müssen!
Die Gewerbesteuer ist eine wichtige Einnahmequelle für Gemeinden in Deutschland und wird von Unternehmen erhoben, die gewerblich tätig sind. Sie basiert auf dem Gewinn eines Unternehmens, der durch verschiedene Faktoren angepasst wird. Der Hebesatz wird von den jeweiligen Gemeinden festgelegt, was zu regionalen Unterschieden in der Steuerlast führt.
Was ist die Gewerbesteuer:
Die Gewerbesteuer ist eine gemeindliche Steuer, die von Unternehmen erhoben wird, die gewerblich tätig sind. Sie basiert auf dem sogenannten Gewerbeertrag, der den modifizierten Gewinn eines Unternehmens darstellt.
Die gesetzliche Grundlage für die Erhebung der Gewerbesteuer bildet das Gewerbesteuergesetz (GewStG), das festlegt, wie die Steuer zu berechnen ist und wer sie zahlen muss. Die Höhe der Steuer wird dabei maßgeblich durch den Hebesatz der jeweiligen Gemeinde bestimmt.
Historische Entwicklung der Gewerbesteuer:
Die Gewerbesteuer hat eine lange Tradition in Deutschland und wurde erstmals im Jahr 1936 eingeführt. Sie wurde ursprünglich geschaffen, um den Gemeinden eine eigene Einnahmequelle zu sichern und die finanzielle Unabhängigkeit zu stärken.
Im Laufe der Jahre hat sich die Gewerbesteuer stetig weiterentwickelt. Besonders nach dem Zweiten Weltkrieg spielte die Steuer eine wichtige Rolle beim Wiederaufbau der Gemeinden.
Gesetzliche Grundlagen der Gewerbesteuer:
Das Gewerbesteuergesetz (GewStG) bildet die rechtliche Grundlage für die Erhebung der Gewerbesteuer. Es regelt alle relevanten Aspekte, wie die Berechnung, Freibeträge und den Gewerbesteuermessbetrag. Die wichtigsten Bestimmungen sind:
- Definition von Gewerbebetrieben und Gewerbetreibenden
- Berechnung des Gewerbeertrags
- Bestimmung des Steuermessbetrags
Berechnung der Gewerbesteuer
Die Berechnung der Gewerbesteuer erfolgt auf Grundlage des Gewerbeertrags, welcher der modifizierte Gewinn eines Unternehmens ist. Dieser Gewinn wird durch verschiedene Hinzurechnungen und Kürzungen angepasst, bevor er der Besteuerung unterliegt.
Der Gewerbeertrag als Basis:
Der Gewerbeertrag entspricht dem modifizierten Gewinn eines Unternehmens. Dabei werden bestimmte Aufwendungen wie Zinsen, Mieten und Pachten dem Gewinn hinzugerechnet, während andere Posten, wie ausländische Erträge, davon abgezogen werden.
Die genaue Berechnung erfolgt in zwei Schritten: Zunächst wird der Gewerbeertrag ermittelt, anschließend wird der Steuermessbetrag auf Basis einer festgelegten Steuermesszahl von 3,5% berechnet.
Hinzurechnungen und Kürzungen:
Hinzurechnungen betreffen Aufwendungen, die nicht vollständig in die Gewinnermittlung einfließen dürfen. Dazu zählen unter anderem Zinsen, Leasingraten und Mietzahlungen, die zu 25% hinzugerechnet werden, wenn sie einen Freibetrag von 100.000 Euro überschreiten.
Auf der anderen Seite gibt es Kürzungen, die den Gewerbeertrag verringern. Dazu zählen beispielsweise Gewinne aus ausländischen Betriebsstätten, die nicht in Deutschland versteuert werden müssen. Auch der Freibetrag von 24.500 Euro für Personengesellschaften und Einzelunternehmen gehört zu den Kürzungen.
Der Steuermessbetrag:
Nach Ermittlung des Gewerbeertrags wird dieser mit der Steuermesszahl von 3,5% multipliziert, um den sogenannten Steuermessbetrag zu erhalten. Der Steuermessbetrag bildet die Grundlage für die Berechnung der endgültigen Steuer.
Der Hebesatz der jeweiligen Gemeinde wird anschließend auf diesen Betrag angewendet, was zu regionalen Unterschieden in der Steuerbelastung führt.
Die Bedeutung des Hebesatzes
Der Hebesatz wird von jeder Gemeinde individuell festgelegt und hat einen erheblichen Einfluss auf die Höhe der Gewerbesteuer. Er variiert stark zwischen verschiedenen Regionen und beeinflusst somit die Steuerlast von Unternehmen.
Regionale Unterschiede bei Hebesätzen:
Der Hebesatz variiert erheblich je nach Region. In einer wirtschaftlich starken Stadt wie München oder Hamburg sind die Hebesätze oft höher, während in kleineren Gemeinden, die Unternehmen anlocken wollen, oft niedrigere Sätze gelten.
Diese Unterschiede in der Höhe des Hebesatzes können eine bedeutende Rolle bei der Standortwahl eines Unternehmens spielen, da die Steuerlast dadurch maßgeblich beeinflusst wird.Die Rolle der Gemeinden:
Die Gemeinden sind maßgeblich für die Festlegung des Hebesatzes verantwortlich. Sie können den Gewerbesteuerhebesatz anpassen, um ihre eigenen Einnahmen zu steigern oder um bestimmte wirtschaftliche Ziele zu erreichen, wie zum Beispiel die Ansiedlung neuer Unternehmen.
Für viele Gemeinden stellt die Gewerbesteuer einer der wichtigsten Einnahmequellen dar, weshalb sie besonders darauf achten, den Hebesatz entsprechend ihrer finanziellen Bedürfnisse festzulegen.
Gewerbesteuer in Städten vs. ländlichen Gebieten:
In Großstädten sind die Hebesätze in der Regel höher, was zu einer höheren Steuerbelastung führt. Unternehmen, die ihren Sitz in ländlichen Gebieten haben, profitieren häufig von niedrigeren Hebesätzen. Dies stellt einen Wettbewerbsvorteil für Regionen dar, die auf die Ansiedlung von Unternehmen angewiesen sind.
Unternehmensformen und Gewerbesteuerpflicht
Nicht alle Unternehmensformen sind gleichermaßen von der Gewerbesteuer betroffen. Während Kapitalgesellschaften grundsätzlich zur Zahlung verpflichtet sind, gibt es für Einzelunternehmen und Personengesellschaften spezifische Regelungen und Freibeträge.
Einzelunternehmen und Personengesellschaften:
Für Einzelunternehmen (Selbstständige) und Personengesellschaften gibt es einen Freibetrag von 24.500 Euro. Liegt der Gewerbeertrag unter diesem Betrag, fällt keine Gewerbesteuer an. Dies macht diese Unternehmensformen attraktiv, insbesondere für kleinere Betriebe.
Diese Regelung führt jedoch dazu, dass Unternehmen in bestimmten Fällen versuchen, ihre Gewinne unterhalb dieser Schwelle zu halten, um der Gewerbesteuerpflicht zu entgehen.Kapitalgesellschaften:
Kapitalgesellschaften, wie GmbHs oder AGs, müssen ihre Gewinne vollständig der Gewerbesteuer unterwerfen. Anders als bei Personengesellschaften gibt es hier keinen Freibetrag.
Dies bedeutet, dass Kapitalgesellschaften in der Regel einer höheren Steuerbelastung ausgesetzt sind, da sie zusätzlich zur Gewerbesteuer auch der Körperschaftsteuer unterliegen.
Freiberufler und Gewerbesteuerbefreiung:
Personen wie Freiberufler, Ärzte, Anwälte oder Steuerberater, sind von der Gewerbesteuer befreit, da ihre Tätigkeiten nicht als gewerblich eingestuft werden. Diese Ausnahme führt dazu, dass Freiberufler eine geringere steuerliche Belastung haben als Unternehmen, die als Gewerbebetriebe eingestuft werden.
Die Gewerbesteuererklärung
Jeder Betrieb, das der Gewerbesteuerpflicht unterliegt, muss eine jährliche Gewerbesteuererklärung beim zuständigen Finanzamt einreichen. Diese enthält alle relevanten Daten zur Berechnung der Steuer.
Abgabepflicht der Gewerbesteuererklärung:
Alle Gewerbetreibende müssen eine Gewerbesteuerbescheid beim zuständigen Finanzamt einreichen. Das Finanzamt überprüft die Angaben und berechnet auf dieser Basis die Höhe der fälligen Steuern. Die Einhaltung der Fristen ist hierbei besonders wichtig, um Nachzahlungen oder Strafen zu vermeiden.
Das zweistufige Verfahren:
Die Berechnung der Gewerbesteuer erfolgt in zwei Stufen. Zunächst wird der Gewerbesteuermessbetrag auf Basis des modifizierten Gewinns und der Steuermesszahl von 3,5% ermittelt. Anschließend wird der Hebesatz der jeweiligen Gemeinde auf diesen Messbetrag angewandt, um die endgültige Steuer zu bestimmen. In diesem zweistufigen Verfahren spielen sowohl die unternehmensspezifischen Gewinne als auch der regionale Hebesatz eine entscheidende Rolle.
Fazit
Die Gewerbesteuer ist eine zentrale Steuer für Unternehmen in Deutschland und eine bedeutende Einnahmequelle für die Gemeinden. Sie wird auf Basis des modifizierten Gewinns eines Unternehmens berechnet und kann durch Hinzurechnungen und Kürzungen beeinflusst werden. Der von den Gemeinden festgelegte Hebesatz führt zu regionalen Unterschieden in der Steuerlast, was die Standortwahl für Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Unterschiedliche Unternehmensformen unterliegen ebenfalls verschiedenen Regelungen hinsichtlich der Gewerbesteuer, wobei Kapitalgesellschaften eine höhere Belastung erfahren als Einzelunternehmen oder Personengesellschaften. Die Abgabe der Gewerbesteuererklärung ist für alle betroffenen Unternehmen verpflichtend und erfolgt in einem zweistufigen Verfahren.