Betriebliche Altersvorsorge
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) gilt als einer der wichtigsten Säulen der Altersabsicherung – sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Doch wie funktioniert sie, welche Modelle gibt es und welche steuerlichen Vorteile lassen sich nutzen?
- Alle Durchführungswege verständlich erklärt
- Steuerliche Vorteile optimal nutzen
- Praxis-Tipps für Vermittler

Alles was Sie über das Thema „betriebliche Altersvorsorge“ wissen müssen!
Überblick zur betrieblichen Altersvorsorge
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) stellt neben der gesetzlichen Rentenversicherung und der privaten Altersvorsorge die zweite Säule der Altersversorgung dar. Sie ermöglicht es Arbeitnehmern und Arbeitgebern, gemeinsam für das Alter vorzusorgen und so eine zusätzliche Rente zu erzielen. Die bAV bietet dabei verschiedene Durchführungswege und Leistungen, die sich je nach Unternehmensgröße, Branche und tarifvertraglichen Vorgaben unterscheiden können.
In Deutschland ist die betriebliche Altersversorgung ein wichtiger Baustein der sozialen Sicherung. Sie stärkt die Bindung der Mitarbeitenden an das Unternehmen und ergänzt die gesetzliche Rentenversicherung, deren Rentenniveau langfristig sinkt. Vermittler und Versicherungsmakler sollten einen strukturierten Überblick über die Funktionsweisen und Angebote der bAV geben, um passende Lösungen für jedes Arbeitsverhältnis aufzuzeigen.
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Nutzen für Arbeitgeber
Für den Arbeitgeber bietet die betriebliche Altersvorsorge zahlreiche Vorteile: Durch die betriebliche Altersversorgung steigt die Attraktivität als Arbeitgeber, was die Mitarbeiterbindung und -gewinnung erleichtert. Insbesondere im Wettbewerb um Fachkräfte kann die Zusage einer Betriebsrente ein entscheidendes Argument sein. Zudem sind die Beiträge zur bAV in der Regel als Betriebsausgabe steuerlich absetzbar und mindern so die Unternehmenssteuerlast.
Zusätzlich profitieren Unternehmen von Einsparungen bei den Sozialabgaben, da durch die Entgeltumwandlung Teile des Bruttogehalts direkt in den Versorgungsplan fließen und damit nicht der vollen Sozialversicherungspflicht unterliegen. So können Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gleichermaßen von einer steuer- und abgabenoptimierten Finanzierung profitieren.
Nutzen für Arbeitnehmer
Arbeitnehmer genießen mit der betrieblichen Altersvorsorge einen zusätzlichen, oft geförderten Erwerbsrentenanspruch neben der gesetzlichen Altersrente. Durch steuer- und sozialabgabenfreie Beiträge bis zu bestimmten Höchstgrenzen erhöht sich die Nettoeinsparung, während die spätere Auszahlung in Form der Betriebsrente meist lebenslang erfolgt. Dies bietet Planungssicherheit und Schutz vor Altersarmut.
Darüber hinaus enthalten viele bAV-Modelle integrierte Invaliditätsversorgungen und Hinterbliebenenleistungen, sodass im Falle von Berufsunfähigkeit oder Tod des Versorgungsberechtigten eine finanzielle Absicherung für den Versorgungs- oder Hinterbliebenenkreis gewährleistet ist. Vermittler sollten diesen umfassenden Schutz aktiv kommunizieren, um den Mehrwert der bAV gegenüber reinen Rentenversicherungen hervorzuheben.
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Gesetzliche Grundlagen der betrieblichen Altersversorgung
Die gesetzliche Basis der betrieblichen Altersversorgung bildet insbesondere das Betriebsrentengesetz (BetrAVG), ergänzt durch Regelungen im Sozialgesetzbuch und im Einkommensteuergesetz. Das BetrAVG definiert Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Arbeitsverhältnis, regelt Pensionszusage und Auszahlungsmodalitäten und stellt sicher, dass erworbene Ansprüche übertragbar und insolvenzgeschützt sind.
Tarifgebundene Unternehmen können zudem durch Tarifvertrag oder Tarifbindung weitergehende Regelungen treffen, die etwa Mindeststandards für die Höhe der Betriebsrente oder spezielle Durchführungswege vorschreiben. Vermittler sollten diese rechtlichen Rahmenbedingungen kennen, damit sie Gesellschafter Geschäftsführer und Betriebsräte gleichermaßen kompetent beraten können.
Betriebsrentenstärkungsgesetz
Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) von 2018 wurde die betriebliche Altersversorgung reformiert, um insbesondere Geringverdienern eine bAV zu ermöglichen. Arbeitgeber sind nun verpflichtet, bei Entgeltumwandlungen einen Zuschuss von mindestens 15 % der eingesparten Sozialversicherungsbeiträge zu gewähren. Dies stärkt die finanzielle Eigenverantwortung und erhöht die Attraktivität der bAV.
Darüber hinaus hat das BRSG die Förderung der Riester-Förderung in der bAV („Riester-BAV“) verbessert und den Rahmen für Pensionsfonds erweitert. Vermittler sollten sich mit den neuen Steuer- und Abgaberegelungen vertraut machen, um Kunden gezielt auf die aktuellen Fördermöglichkeiten und Pflichten hinzuweisen.
Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge
Die bAV kann über fünf anerkannte Versorgungssysteme umgesetzt werden: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse und Direktzusage. Jedes Modell unterscheidet sich hinsichtlich Haftung, Flexibilität, Renditechancen und rechtlicher Ausgestaltung. Für Unternehmen ist die Wahl des geeigneten Weges von Faktoren wie Bilanzbelastung, Verwaltungsaufwand und Mitarbeiterschaft abhängig.
Vermittler und Makler benötigen daher einen tiefgehenden Blick auf die jeweiligen Vor- und Nachteile, um Lösungen zu entwickeln, die sowohl den Gesellschafter Geschäftsführern als auch den normalen Arbeitnehmern gerecht werden. Die richtige Kombination mehrerer Durchführungswege kann bei komplexen Unternehmensstrukturen sinnvoll sein.
Direktversicherung
Bei der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber eine Rentenversicherung zugunsten des Arbeitnehmers ab. Die Beiträge werden meist im Rahmen der Entgeltumwandlung aus dem Bruttogehalt gezahlt, wodurch Steuer- und Sozialabgabenersparnisse realisiert werden. Die spätere Auszahlung erfolgt in der Regel als lebenslange Rente, kann aber bei bestimmten Tarifen auch als Kapitalleistung vereinbart werden.
Für den Arbeitgeber ist die Direktversicherung bilanziell nur gering belastend, da die Verbindlichkeiten beim Versicherer liegen. Arbeitnehmer profitieren von einer sicheren, oft tarifgebundenen Lösung mit garantierten Leistungen und möglichen Überschussbeteiligungen.
Pensionskasse
Pensionskassen sind rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtungen, die Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern verwalten und in einem kollektiven Deckungsstock anlegen. Sie bieten meist attraktive Renditechancen und sind insolvenzgeschützt. Die Leistungen werden als lebenslange Betriebsrente ausgezahlt.
Auch hier erfolgt die Finanzierung häufig über Entgeltumwandlung, und die Beiträge sind bis zu bestimmten Grenzwerten steuer- und sozialversicherungsfrei. Vermittler sollten die wirtschaftliche Stabilität und die Anlagepolitik der Pensionskasse prüfen, um Risiken für den Versorgungsberechtigten zu minimieren.
Pensionsfonds
Pensionsfonds zeichnen sich durch einen noch stärkeren kapitalmarktorientierten Ansatz aus. Sie bieten gegenüber Pensionskassen größere Anlagefreiheit, wodurch höhere Renditen möglich, aber auch größere Schwankungen hervorgerufen werden können. Die Versorgungsleistungen sind nicht garantiert, sondern abhängig von der Wertentwicklung des Fondsvermögens.
Speziell für junge Belegschaften oder risikobereite Arbeitnehmer und Gesellschafter Geschäftsführer kann der Pensionsfonds eine interessante Alternative sein. Vermittler sollten hier ausdrücklich auf das Rendite-Risiko-Profil sowie auf mögliche Nachschusspflichten im Krisenfall hinweisen.
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Alternative Versorgungssysteme
Neben den klassischen Durchführungswegen existieren zwei weitere Versorgungssysteme, die entweder ergänzend oder als eigenständige Modelle eingesetzt werden können. Sie bieten vor allem für größere Unternehmen und bestimmte Personengruppen flexible Gestaltungsmöglichkeiten.
Unterstützungskasse
Die Unterstützungskasse ist eine rechtlich unselbstständige Versorgungseinrichtung, die über den Arbeitgeber finanziert wird. Da sie nicht der direkten Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unterliegt, kann sie sehr individuell ausgestaltet werden und bietet oft großzügige Leistungszusagen, etwa für Invaliditätsversorgung oder Hinterbliebenenversorgung.
Unterstützungskassen sind besonders attraktiv für Unternehmen mit hohem Versorgungsbedarf, da sie keine feste Beitragsbemessungsgrenze kennen und Leistungen bilanzneutral zusagen. Vermittler sollten jedoch auf mögliche Insolvenzsicherungsmechanismen und Rückdeckungsvereinbarungen achten.
Direktzusage
Bei der Direktzusage (Pensionszusage) übernimmt der Arbeitgeber die Verpflichtung, dem Arbeitnehmer künftig eine Betriebsrente zu zahlen. Diese Versorgungszusage wird in der Unternehmensbilanz als Rückstellung ausgewiesen. Die Beitragsbemessungsgrenze und steuerliche Behandlung richten sich nach den Vorgaben des BetrAVG und des Einkommensteuergesetzes.
Die Direktzusage bietet maximale Flexibilität bei der Leistungsgestaltung, bringt jedoch eine höhere Bilanzbelastung und ein erhöhtes Risiko für den Arbeitgeber mit sich. Vermittler sollen Unternehmen ausführlich über die bilanziellen und rechtlichen Folgen aufklären.
Finanzierung und Beiträge
Die Finanzierung der betrieblichen Altersvorsorge erfolgt meist durch Arbeitgeber- und/oder Arbeitnehmerbeiträge. Im Rahmen der Entgeltumwandlung können Arbeitnehmer einen Teil ihres Bruttoentgelts in die bAV einzahlen, wodurch sie Steuern, Sozialabgaben und gegebenenfalls Kirchensteuer sparen.
Entgeltumwandlung
Die Entgeltumwandlung ist der gängigste Weg zur Beitragsfinanzierung: Der Arbeitnehmer verzichtet auf einen Teil seines Bruttogehalts, der stattdessen in die bAV fließt. Die eingezahlten Beträge sind bis zu einer Höhe von jährlich 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung steuerfrei und sozialversicherungsfrei. Arbeitgeber müssen nach BRSG einen Zuschuss von 15 % gewähren, sofern sie dadurch Sozialabgaben einsparen.
Die Entgeltumwandlung stärkt die Eigeninitiative der Mitarbeiter und führt zu einer höheren Versorgungssumme im Alter. Vermittler sollten die Auswirkungen auf Nettogehalt, spätere Rentenhöhe und mögliche Steuerbelastung im Rentenbezug transparent darstellen.
Steuerliche Aspekte
Die betriebliche Altersvorsorge bietet erhebliche steuerliche Vorteile: Beiträge, die im Rahmen der Entgeltumwandlung erfolgen, sind bis zu festgelegten Höchstbeträgen steuer- und sozialversicherungsfrei. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer einen Großteil ihres Bruttogehalts direkt in die Altersversorgung investieren können, ohne sofort Steuern und Sozialabgaben zu zahlen. Dies führt zu einer spürbaren Erhöhung der Nettoersparnis und einer höheren Versorgungssumme im Rentenalter.
Für Unternehmen sind die Arbeitgeberbeiträge als Betriebsausgaben absetzbar, wodurch sich die Steuerlast des Unternehmens mindert. Allerdings muss beachtet werden, dass die späteren Auszahlungen aus der bAV als Alterseinkommen zu versteuern sind. Vermittler und Makler sollten ihre Kunden daher umfassend über den Zeitpunkt der Versteuerung informieren, um böse Überraschungen im Rentenbezug zu vermeiden.
Steuerliche Förderung und Sozialabgaben
Arbeitnehmer können bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei und sozialabgabenfrei in die bAV einzahlen. Zusätzlich gewährt das Betriebsrentengesetz einen Arbeitgeberzuschuss von 15 %, sofern durch die Entgeltumwandlung Sozialabgaben eingespart werden. Diese Förderung reduziert die effektiven Beiträge und steigert die spätere Betriebsrente.
Auf der Auszahlungsseite unterliegt die Betriebsrente zwar der nachgelagerten Besteuerung, jedoch oft in einer niedrigeren Steuerklasse, da das persönliche Alter und damit das sonstige Einkommen im Ruhestand geringer ausfallen. Sozialversicherungsbeiträge auf Betriebsrenten sind teilweise gedeckelt, sodass nur ein Teil der Rente der Kranken- und Pflegeversicherung unterliegt. Vermittler sollten den Unterschied zwischen Brutto- und Nettorente transparent darstellen.
Betriebsrente: Leistungsphasen
Die Betriebsrente gliedert sich in zwei Hauptphasen: die Anwartschaftsphase, in der Beiträge eingezahlt beziehungsweise zugesagt werden, und die Leistungsphase, in der die Versorgung als lebenslange Rente oder einmalige Kapitalleistung ausgezahlt wird. In der Anwartschaftsphase erhöht jeder Beitrag die zukünftige Rentenleistung, oft flankiert durch Überschussbeteiligungen oder garantierte Mindestrenten.
In der Leistungsphase übernimmt die Versorgungseinrichtung die Auszahlung – je nach Durchführungsweg als monatliche Rente oder Kapitalabfindung. Bei Invalidität oder im Todesfall können ergänzende Leistungen an den Versorgungsberechtigten oder Hinterbliebenen fällig werden. Vermittler sollten ihren Kunden die verschiedenen Auszahlungsmöglichkeiten und deren Vor- und Nachteile detailliert erläutern.
Anspruchsgruppen und Gesellschafter / Geschäftsführer
Die bAV richtet sich nicht nur an klassische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern auch an Gesellschafter / Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften. Während für Angestellte standardisierte Durchführungswege wie Direktversicherung oder Pensionskasse infrage kommen, müssen GGF ihre Ansprüche und die sozialversicherungsrechtliche Einordnung individuell prüfen.
Für Gesellschafter / Geschäftsführer gelten besondere Regelungen zur Sozialversicherungspflicht und Beitragshöhe. Abhängig von ihrer Beteiligung am Stammkapital kann eine bAV als versicherungsfreie Direktzusage ausgestaltet werden oder sozialversicherungspflichtig sein. Vermittler benötigen hier spezialisiertes Fachwissen, um GGF rechtssicher zu beraten und steuerliche Nachteile zu vermeiden.
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Lebensphasenorientierte Versorgungssysteme
Eine moderne bAV berücksichtigt unterschiedliche Lebensphasen: Berufseinsteiger, Familien mit Kindern und ältere Mitarbeitende haben jeweils verschiedene Bedürfnisse hinsichtlich Sicherheit, Rendite und Liquidität. Durch Lebenszyklusmodelle kann das Versorgungssystem automatisch die Anlagestrategie von wachstumsorientiert zu sicherheitsorientiert anpassen.
Ergänzend lassen sich Bausteine für Invaliditätsversorgung, Hinterbliebenenleistungen oder Berufsunfähigkeitsrente integrieren, um auch bei unvorhergesehenen Ereignissen eine lückenlose Absicherung zu gewährleisten. Vermittler können so maßgeschneiderte Konzepte entwickeln, die über reine Altersrente hinausgehen und ganzheitliche Lösungen bieten.
Rolle des Vermittlers und Ausblick
Der Versicherungsmakler nimmt in der bAV eine zentrale Rolle ein: Er analysiert individuelle Anforderungen, führt Vergleiche der verschiedenen Durchführungswege durch und begleitet den gesamten Prozess von der Einführung bis zur Leistungsphase. Durch regelmäßige Vertragschecks stellt er sicher, dass die bAV den aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen und den Lebensumständen des Kunden entspricht.
Zukunftsweisend wird die bAV verstärkt digitalisiert und modularisiert. Online-Tools, Tarifrechner und automatisierte Beratungsschritte werden die Effizienz steigern, während neue Produkte auf Basis von ESG-Kriterien und nachhaltigen Kapitalanlagen an Bedeutung gewinnen. Vermittler sollten daher kontinuierlich ihre digitalen Kompetenzen ausbauen und sich über aktuelle Entwicklungen informieren, um ihren Kunden zukunftsorientierte Versorgungssysteme anbieten zu können.
Fazit
Die betriebliche Altersvorsorge ist ein zentrales Element der Altersabsicherung und gewinnt im Kontext der demografischen Entwicklung und der Rentenlücke zunehmend an Bedeutung. Für viele Arbeitnehmer stellt sie eine wertvolle Ergänzung zur gesetzlichen Rente dar – gerade dann, wenn der Aufbau einer ausreichenden privaten Altersvorsorge nicht konsequent erfolgt ist. Arbeitgeber wiederum haben mit der bAV nicht nur ein attraktives Instrument zur Mitarbeiterbindung und -gewinnung, sondern tragen aktiv zur sozialen Absicherung im Alter bei. Der Eintritt in ein betriebliches Versorgungssystem kann bereits mit Beginn des Arbeitsverhältnisses erfolgen und sollte strategisch in den Aufbau des betrieblichen Benefits-Systems eingebettet werden.
Im Rahmen der bAV bestehen vielfältige Möglichkeiten, auf individuelle Lebenslagen und Unternehmensstrukturen einzugehen. Vom Kleinbetrieb bis zum Großkonzern – für jeden Betrieb gibt es passende Lösungen, die auch rechtlich und steuerlich sinnvoll gestaltet werden können. Arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen wie etwa die Informationspflichten des Arbeitgebers oder die Einhaltung von Tarifbindungen spielen hierbei eine entscheidende Rolle. Zudem ist der Umgang mit Sozialversicherungsabgaben und Steuern ein zentraler Aspekt, um die Vorteile der betrieblichen Altersversorgung voll auszuschöpfen. Hier ist gezielte Hilfe durch geschulte Vermittler gefragt.
Ein weiterer relevanter Punkt ist die Kommunikation. Viele Arbeitnehmer kennen ihre Rechte, Möglichkeiten und Ansprüche im Bereich der bAV nicht. Vermittler und Versicherungsmakler sind in der Pflicht, proaktiv aufzuklären und konkrete Antworten zu liefern – sei es beim Anlass einer Neueinstellung, einer Gehaltserhöhung oder bei Veränderungen im privaten Umfeld. Auch Fragen zu bestehenden Verträgen, zum aktuellen Stand der Versorgung oder zu Wechselmöglichkeiten zwischen den Durchführungswegen sollten verständlich und lösungsorientiert geklärt werden.
Nicht zuletzt gilt es, auch „dritte“ Aspekte einzubeziehen – wie die Invaliditätsversorgung, Hinterbliebenenabsicherung oder Übergänge in die Altersrente. Die betriebliche Altersvorsorge ist kein starres Konstrukt, sondern ein dynamisches Versorgungssystem, das sich an den Lebensphasen der Mitarbeiter orientieren kann. Vermittler, die hier fundiertes Wissen mitbringen und individuelle Konzepte anbieten, leisten nicht nur einen Beitrag zur finanziellen Sicherheit ihrer Kunden, sondern stärken auch langfristig die Qualität der Beratung in der Altersvorsorge insgesamt.
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