Bausparen

  • Bausparen kombiniert Sparen und zinsgünstige Darlehen
  • Attraktivität durch staatliche Förderungen
  • Flexible Verwendungsmöglichkeiten

Bausparen ist ein bewährtes Modell zur Baufinanzierung, das Sparen mit zinsgünstigen Darlehen kombiniert und staatliche Förderung ermöglicht – ideal für den Bau, Kauf oder die Modernisierung von Immobilien.

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Bausparen

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Alles was Sie über das Thema „Bausparen“ wissen müssen!

Angesichts steigender Bauzinsen und vielfältiger Finanzierungsmöglichkeiten stellt sich die Frage, ob Bausparen heute noch relevant ist. Während die Zinsen für Bausparverträge niedrig bleiben, bietet Bausparen durch die Kombination von Sparen und festgelegten Darlehenskonditionen langfristige Planungssicherheit. Besonders in Zeiten schwankender Zinssätze kann ein Bausparvertrag ein wertvolles Instrument sein, um sich günstige Kreditzinsen für zukünftige Bauvorhaben zu sichern.

Wer sich für Bausparen entscheidet, spart in der Ansparphase Eigenkapital an. Sobald der Vertrag zuteilungsreif ist, kann der Bausparer das angesparte Guthaben abrufen und zusätzlich ein Bauspardarlehen zu festgelegten Konditionen in Anspruch nehmen. Das Guthaben aus dem Bausparvertrag muss jedoch nicht zwingend für den Bau oder Kauf einer Immobilie verwendet werden. Es stehen auch andere Verwendungszwecke offen, und staatliche Förderungen, wie die Wohnungsbauprämie oder vermögenswirksame Leistungen, machen Bausparen weiterhin attraktiv für viele Haushalte.

Bausparen - in groben Zügen erklärt

Bausparen – in groben Zügen erklärt

Bausparen kombiniert Sparen und Darlehen. Bausparer schließen einen Bausparvertrag ab, in den sie einzahlen. Bausparen funktioniert folgendermaßen:

    • Der Sparer vereinbart beim Vertragsabschluss eine Bausparsumme.

 

    • Er muss, um Anspruch auf ein Darlehen zu haben, einen Teil der vereinbarten Bausparsumme ansparen. Während der Sparphase steht das angesammelte Bausparguthaben für andere Sparer einer Bausparkasse wie der LBS oder Schwäbisch Hall als Darlehen zur Verfügung.

 

    • Die Konditionen von Bauspardarlehen sind unabhängig von der marktüblichen Zinssituation. Das ist nur möglich, da in der Ansparphase niedrige Zinsen gewährt werden. Dieser Zinssatz für den Bausparvertrag bestimmt im Grunde auch die Zinsen für den Netto-Darlehensbetrag.

 

    • Ein Bauspardarlehen kann im Grundbuch nachrangig gesichert werden, sodass anderen Banken erstrangige Grundpfandrechte zur Verfügung stehen.

 

  • Das Bauspardarlehen sollte schnell getilgt werden, um die Wartezeit für andere Bausparer in Grenzen zu halten. Für den Darlehensnehmer bedeutet das eine hohe finanzielle Belastung, weshalb ein Bauspardarlehen allein zur Finanzierung der eigenen vier Wände in der Regel nicht ausreicht.

Besonderheiten eines Bausparvertrages

Besonderheiten eines Bausparvertrages

Beim Bausparen zahlen alle Sparer bei einer Bausparkasse wie der LBS oder Schwäbisch Hall in einen Topf ein. Aus diesem Topf werden diejenigen bedient, die ein Darlehen benötigen. Dafür muss genügend Geld im Topf angespart werden. Die Sparer werden nach und nach, in der Reihenfolge, in der sie ihre Verträge abgeschlossen haben, bedient. Das erfolgt schneller, als würde jeder für sich auf einem Konto sparen.

Die Bausparkasse berechnet nach einem ausgeklügelten System voraus, welche Verträge der Reihe nach ausgezahlt werden. Dabei wird berücksichtigt, was an frischem Geld bei der Bausparkasse eingeht.

Beim Bausparen werden ein Sparplan und ein Immobiliendarlehen miteinander kombiniert. Die Zinsen für Bauspardarlehen sind zumeist etwas günstiger als für Hypothekendarlehen. Beim Abschluss eines Bausparvertrages fallen Abschluss- und Verwaltungskosten an.

Der Sparer legt beim Abschluss eines Bausparvertrages eine Bausparsumme fest. Sie ist davon abhängig, was der Sparer für eigene vier Wände investieren möchte. Es ist jedoch kaum möglich, dass eine Bausparsumme in dieser Höhe angespart wird. Daher kann die Zuteilung des Bausparvertrages bereits erfolgen, wenn noch nicht die vereinbarte Bausparsumme erreicht ist.

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Wie funktionert Bausparen?

Wie funktionert Bausparen?

Der Sparer muss einen Teil der im Bausparvertrag vereinbarten Bausparsumme ansparen. In der Regel sind das 30 bis 40 Prozent. Abhängig davon, wie viel Euro pro Jahr er einzahlt, welche Bausparsumme vereinbart wurde und wie viel Prozent der Bausparsumme angespart werden müssen, ist der Vertrag nach einiger Zeit zuteilungsreif. Das kann sieben bis zehn Jahre dauern. Der Sparer kann das Darlehen für die Finanzierung seiner Immobilie abrufen. Das Bausparkassengesetz schreibt vor, dass das Darlehen explizit für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet werden darf. Es ist also zweckgebunden.

Der Bausparkredit muss getilgt werden. Die Tilgungsphase erstreckt sich über mehrere Jahre. Der Bausparkunde kann bei vielen Bausparkassen selbst wählen, in welcher Frist er seinen Kredit tilgen möchte. Der Kreditzins ist umso niedriger, je kürzer die Tilgungsfrist gewählt wird. Der Zins, der von den Bausparkassen beworben wird, gilt zumeist nur bei einer Rückzahlung innerhalb kurzer Zeit.

Bei der Zuteilung des Bausparvertrages muss der Sparer kein Darlehen beanspruchen. Er kann sich das angesparte Bausparguthaben auch auszahlen lassen. Der Vertrag endet dann.

Alternativ dazu kann der Sparer, wenn sein Vertrag zuteilungsreif ist, auch weiter sparen. Das mögliche Bauspardarlehen fällt dann kleiner aus, doch wird das Guthaben weiter verzinst. Die Bausparkasse hat jedoch zehn Jahre nach der Zuteilung ein Kündigungsrecht.

Wahl des geeigneten Bauspartarifs

Wahl des geeigneten Bauspartarifs

Bei den Bausparkassen stehen verschiedene Bauspartarife zur Auswahl. Ein Standardtarif hat einschließlich der Rückzahlung des Darlehens meistens eine Laufzeit bis zu 20 Jahren. Die beim Vertragsabschluss vereinbarte Bausparsumme setzt sich aus dem Sparanteil und dem möglichen Darlehen zusammen. Der Sparanteil ist das Eigenkapital des Sparers.

Je nach Bauspartarif gelten unterschiedliche Zinssätze. Bereits beim Vertragsabschluss legt der Kunde die Regelsparbeiträge, Zins- und Tilgungsbeiträge und die Abschlussgebühr fest. Abhängig vom Tarif unterscheiden sich Spar- und Darlehenszins, Mindestsparzeit und weitere Voraussetzungen für die Gewährung des Bausparkredits. Riester-Verträge sind staatlich zertifiziert und eine spezielle Form von Bauspartarifen.

Kosten für Bausparverträge:

Ein Bausparvertrag ist mit Kosten verbunden, die sich je nach Bausparkasse unterscheiden. Vor dem Vertragsabschluss ist daher ein Vergleich der Konditionen bei den verschiedenen Bausparkassen sinnvoll. Die Abschlussgebühr beträgt zumeist 1 bis 1,6 Prozent der Bausparsumme. Zusätzlich fallen Kontoführungsgebühren an, die häufig bis zu 24 Euro im Jahr betragen, je nach Bausparkasse.

Staatliche Förderung beim Bausparen

Staatliche Förderung beim Bausparen

Bausparen ist für viele Menschen, die sich den Traum vom Eigenheim erfüllen möchten, interessant, da es staatlich gefördert werden kann. Auch Arbeitnehmer mit einem vergleichsweise geringen Einkommen können von einer staatlichen Förderungen profitieren. Zinsen werden für neue Verträge so gut wie nicht mehr gewährt. Der Guthabenzins liegt oft nur bei symbolischen 0,01 Prozent und ist deutlich niedriger als bei den Angeboten für Tagesgeld. Die Abschlussgebühren führen dazu, dass die Sparer eigentlich Verluste verzeichnen müssen. Als Ausgleich dafür wird bei einem späteren Bausparkredit jedoch ein garantierter Zins gewährt.

Der Staat fördert Bausparen mit vier verschiedenen Fördertöpfen:

Riester-Förderung:

Die Riester-Förderung für einen Bausparvertrag ist die bekannteste Form von Wohnriester bzw. Bausparförderung und ist mit einem speziellen Riester-Bausparvertrag möglich. Für die Riesterförderung in voller Höhe darf die Einzahlung 2.100 Euro pro Jahr nicht überschreiten.

Vermögenswirksame Leistungen:

Vermögenswirksame Leistungen sind eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers und werden je nach Arbeitgeber in unterschiedlicher Höhe gewährt. Die vermögenswirksamen Leistungen sind steuerpflichtig.

Arbeitnehmersparzulage:

Die Arbeitnehmersparzulage ist nicht mit vermögenswirksamen Leistungen zu verwechseln. Sie wird jedoch auf die vermögenswirksamen Leistungen gezahlt und beträgt 9 Prozent der vermögenswirksamen Leistungen. Pro Jahr werden maximal 470 Euro gefördert. Für die Arbeitnehmersparzulage gilt eine jährliche Einkommensgrenze von 40.000 Euro für den Sparer.

Wohnungsbauprämie:

Die Wohnungsbauprämie beträgt in jedem Jahr 10 Prozent der Einzahlungen. Dabei werden auch die Abschlussgebühr und die gutgeschriebenen Zinsen berücksichtigt. Die Wohnungsbauprämie kann bis zu 700 Euro im Jahr gewährt werden. Die jährliche Einkommensgrenze liegt bei 35.000 Euro.

Bei einem Bausparvertrag können mehrere Fördermöglichkeiten miteinander kombiniert werden. Eine Summe von 10.000 oder 12.000 Euro reicht bereits aus, wenn ein Sparer die Wohnungsbauprämie oder vermögenswirksame Leistungen beanspruchen möchte.

Vor- und Zwischenfinanzierung mit einem Bausparvertrag

Vor- und Zwischenfinanzierung mit einem Bausparvertrag

Wer einen Bausparvertrag hat, kann bereits vor der Zuteilung eine Vor- oder Zwischenfinanzierung wählen. Solche Kredite werden über die Bausparkasse zumeist von anderen Kreditinstituten vermittelt. Der Sparer bekommt einen tilgungsfreien Kredit in der Höhe der vereinbarten Summe für den Bausparvertrag. Ist der Bausparvertrag zuteilungsreif, wird der Kredit abgelöst.

Eine Zwischenfinanzierung kann erfolgen, wenn das vertraglich vereinbarte Mindestsparguthaben bereits erreicht ist. Der Bausparanbieter gewährt für Bausparmittel bei einer Zwischenfinanzierung zumeist günstigere Zinsen als bei Hypothekendarlehen.

Der Zinssatz für die Vor- oder Zwischenfinanzierung sollte bis zum Zeitpunkt der Zuteilung fest vereinbart werden. Vor- oder Zwischenfinanzierungskredite können sich unvorhergesehen verteuern, wenn die Zinsbindungsfrist vorher abläuft.

Bausparen und Gesamtfinanzierung

Bausparen und Gesamtfinanzierung

Wer eine Immobilie als Eigenheim erwerben möchte, nutzt für die Finanzierung nicht nur einen Bausparkredit, sondern auch noch einen Bau- oder Immobilienkredit als Hypothekendarlehen von einer Bank. Der Nachteil bei einem Bausparkredit liegt in der hohen monatlichen Belastung bei der Rückzahlung aufgrund der hohen Tilgungsrate. Die verfügbaren Mittel, um einen Baukredit bei einer Bank zurückzuzahlen, sind aufgrund der hohen Tilgungsrate des Bausparkredits stark eingeschränkt. Daher sollte die Summe für den Bausparvertrag nicht zu hoch festgelegt werden.

Um die monatliche finanzielle Belastung in der Ansparphase möglichst niedrig zu halten, ist es sinnvoll, bereits mit dem Bausparen zu beginnen, wenn noch keine konkreten Baupläne bestehen. Wurde der Bausparvertrag abgeschlossen, besteht mitunter die Möglichkeit, die Summe herabzusetzen. Auch eine Kündigung des Bausparvertrages ist möglich, doch nicht immer vorteilhaft.

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Verwendungsungsmöglichkeiten für einen Bausparvertrag

Verwendungsmöglichkeiten für einen Bausparvertrag

Für einen Bausparvertrag gibt es unterschiedliche Verwendungsmöglichkeiten. Er wird in erster Linie genutzt, um in die eigenen vier Wände zu investieren. Er kann sowohl für den Bau einer Immobilie als auch für deren Kauf verwendet werden. Auch der Kauf einer Eigentumswohnung ist möglich. Wer sich ein Haus bauen möchte, kann sich für Bausparen entscheiden. Der Bausparvertrag kann Teil der Baufinanzierung sein.

Bausparen eignet sich nicht nur für den Neubau oder Kauf von Immobilien. Der Bausparvertrag kann auch für die Renovierung, Sanierung oder Modernisierung genutzt werden. Wer sein Bad modernisieren möchte, kann das Geld aus dem Vertrag dazu verwenden und auch einen Bausparkredit beanspruchen.

Ein Bausparvertrag eignet sich dann, wenn der spätere Kauf oder Bau einer Immobilie bereits fest eingeplant ist. Er kann eine Versicherung gegen steigende Bauzinsen sein, da die Zinsen bereits beim Vertragsabschluss festgelegt werden.

Wer sich das Geld bei Zuteilungsreife auszahlen lässt und keinen Bausparkredit beansprucht, muss es nicht für den Bau oder die Modernisierung seines Hauses oder seiner Wohnung nutzen. Er kann es dann beliebig verwenden.