RECHNER 2
Vorsorgeverfügungen
Können wichtige Angelegenheiten aufgrund eines Unfalls, einer Krankheit oder des Alters nicht mehr selbstständig geregelt werden, haben Angehörige aufgrund fehlender Vorsorgeverfügungen keine rechtliche Handhabung und Entscheidungsgewalt. Ohne entsprechende Vollmachten müssen die Hinterbliebenen alle Entscheidungen durch einen gesetzlichen Betreuer, der von Amtswegen bestellt wurde, bestätigen lassen. Zeigen Sie in Abhängigkeit einfacher Fragen, welche Verfügungen getroffen werden können/ müssen, damit der Kunde selbstbestimmt alle wichtigen Entscheidungen an einen oder mehrere vertraute Personen übertragen kann.