Wie werden gesetzliche Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente/Berufsunfähigkeitsrente, Altersrente oder Hinterbliebenenversorgung gemäß Renten-Information berücksichtigt?
Die FinanzPlaner-Software errechnet gesetzliche Ansprüche zur Erwerbsunfähigkeit/Berufsunfähigkeit, Altersrente und Hinterbliebenenversorgung nach dem Näherungsverfahren auf Grundlage des erfassten Bruttoeinkommens. Sofern eine Renten-Auskunft vorliegt und diese Werte berücksichtigt werden sollen, kann dies über die Schaltfläche neben dem Punkt „gesetzliche Renten bestimmen nach“ von „Näherungsverfahren“ auf „Renten-Auskunft“ geändert werden.
Abbildung der Option in der FinanzPlaner-Software:
Durch diese Einstellung kann anhand der heutigen Ansprüche die Absicherung aufgezeigt werden. Die FinanzPlaner-Software setzt als Grundlage die erfassten Rentenansprüche. Es erfolgt keine Anpassung der Ansprüche durch zukünftige Einkommenssteigerungen oder sonstige Einflussfaktoren.